Das Umweltbundesamt hat eine Empfehlung zur Senkung handelsspezifischer Vorgaben herausgegeben. Die Verfasser bemängeln dabei die hohen Ansprüche des Lebensmitteleinzelhandels und empfehlen Diese, im Bezug auf leichte optische und unbedenkliche Mängel, zu senken. Als Beispiel dient der Apfel und die Tatsache, dass meist nur Klasse I im LEH angeboten wird. Damit einhergehend wird darauf hingewiesen, dass die hohen Anforderungen zu einem Mehreinsatz von Pflanzenschutzmitteln führen. Des Weiteren sollte der Handel zugunsten von umwelt- und klimarelevanten Vorgaben, auf spezifische Vorgaben an das Aussehen von Obst verzichten. Auch das Angebot der Klasse II soll ausgeweitet werden und Vorgaben zu Größe und Gewicht der Waren sollen abgeschafft werden. Diese Empfehlungen, soweit sie eingehalten werden, sollen den Einsatz von Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Wasser reduzieren.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: http://bit.ly/2dowYYI
Quelle: Biewald, A., Dr. & Balzer, F. (2022). Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehr-natuerlichkeit-im-obst-gemueseregal-gut-fuer
Jahr: 2022
Land: Deutschland
Institut: Umweltbundesamt
Kultur: Apfel
ID: ISSN 2363-832X